Derartige Werbebotschaften würden meist ungezielt an alle möglichen Handynummern versendet. Eine Rückmeldung zeige den Firmen lediglich, dass eine Nummer auch tatsächlich genutzt wird - dadurch wird sie für die Absender nur noch wertvoller.
Herausgegeben von Tecchanel.de Stattdessen sollten Handyinhaber sich den Inhalt einer unerwünschten Botschaft notieren oder die SMS etwa auf dem PC als Beleg speichern, rät Jahn. Dann könnten sie gerichtlich eine Unterlassung gegenüber dem Anbieter durchsetzen. "Das Problem ist allerdings oft, dass der Absender nicht klar aus einer Werbe-SMS hervorgeht", sagt Jahn. Wird ein Produkt namentlich beworben, könnten Kunden aber gegen den jeweiligen Hersteller vorgehen.
Um herauszufinden, wer hinter den lästigen Werbebotschaften steckt, können Kunden sich zudem an den Netzbetreiber wenden. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe vom Donnerstag haben Handynutzer einen Anspruch darauf, dass Telekommunikations-Unternehmen ihnen beim Erhalt von unerwünschten Werbenachrichten Auskunft über den Absender geben. Bisher konnten nur Verbraucherschutzverbände auf dem Rechtsweg an diese Daten kommen.
Teilweise würden bei solchen SMS auch dubiose Gewinnspiele angepriesen und eine kostenspielige 0900-Rückrufnummer als Kontakt angegeben. In solchen Fällen könne die Bundesnetzagentur Kunden helfen, indem sie derartige Nummern gegebenenfalls sperrt. Dabei müssten Kunden die angefallenen Kosten nicht zahlen, falls sie unvorsichtigerweise die angegebene Nummer gewählt haben.
http://www.tecchannel.de/kommunikation/news/485793/index.html
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