10. August 2007

Second Life: Rechtliche Freiräume verunsichern Unternehmen

Die Tatsache, dass sich Nutzer in Second Life ohne einem streng vorgegebenen Rechtsrahmen frei entfalten können, ist für die Entwicklung der Ökonomie in der virtuellen Welt Segen und Fluch zugleich. Zu diesem Schluss kommt Stefan Heng, Analyst der Deutschen Bank, in seiner Arbeit "Damoklesschwert über der virtuellen Welt".

Das grundlegende Dilemma sei, dass Second Life einerseits Heimstätte der Kreativen sein wolle, Wirtschaftstreibende aber verlässliche Rahmenbedingungen bräuchten, um weiter wachsen zu können. Nach dem Aufstieg in der Vergangenheit stagnierte das Wirtschaftswachstum der virtuellen Ökonomie zuletzt.

Für die Stagnation seien laut Volkswirtschaftslehre unsichere Rahmenbedingungen verantwortlich. Die größten Probleme gäbe es im Bereich der Eigentumsrechte. "Momentan ist nicht geklärt, ob virtuelles Vermögen auch durch reale Gesetze geschützt ist oder ob eine Sperre eines Accounts die Enteignung einer Person bedeutet", erklärt Heng gegenüber pressetext. Durch die Möglichkeit, virtuelle Credits in reale Währung zu wechseln, könnten Wirtschaftstreibende durch den Ausschluss aus Second Life echtes Geld verlieren.


Gleichzeitig biete der große Freiraum in der virtuellen Welt der Wirtschaft aber auch Vorteile. In Second Life sei die Interaktion zwischen Konsument und Produzent bereits Alltag. Die Kreativität der Kunden fließe in die Produktentwicklung mit ein und würde auch in der realen Welt genutzt. Aus dem Verhalten der User versuchen Unternehmen frühzeitig neue Trends aufzuspüren. Nach der Begeisterung der Anfangszeit käme jedoch nun die Ernüchterung.

In Anbetracht dieses Dilemmas, sei es fraglich, ob virtuelle Welten auf längere Zeit funktionieren können. "Ich glaube, dass Second Life immer regelgebundener wird", vermutet Heng. Dies würde jedoch die Kreativen vertreiben, die sich neue Freiräume suchen müssten. Dass Second Life durch diese Entwicklung scheitern wird, glaubt der Analyst nicht. "Der Hype geht allerdings merkbar zurück."

(pte/hal)

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