Die Änderung betrifft allerdings nur Dokumente, die in Google Docs (Text & Tabellen) von dem Ersteller ausdrücklich für die Öffentlichkeit freigegeben wurden. Das geschieht nach einem Klick auf "Veröffentlichung starten" über "Freigeben, Als Website freigeben" im jeweiligen Dokument.
Laut Angaben von Google soll die Änderung Anfang Oktober in Kraft treten.
Wichtig: Die Änderung betrifft nicht Dokumente, die lediglich über "Link für Freigabe abrufen" und anschließend "Anzeige für jeden, der über den Link verfügt, zulassen (keine Anmeldung erforderlich)" freigegeben wurden.
Diese Dokumente werden auch künftig nicht von Googles Such-Roboter indiziert.
Wichtig: Die Änderung betrifft nicht Dokumente, die lediglich über "Link für Freigabe abrufen" und anschließend "Anzeige für jeden, der über den Link verfügt, zulassen (keine Anmeldung erforderlich)" freigegeben wurden.
Diese Dokumente werden auch künftig nicht von Googles Such-Roboter indiziert.
Wer verhindern möchte, dass sein Dokument in den Google-Suchergebnisse auftaucht, muss auf den Button "Veröffentlichung stoppen" unter "Freigeben, Als Website freigeben" klicken.
(mje - PC Welt)
(mje - PC Welt)
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