"Sobald jemand eine Kopie eines Songs für sich selbst anfertigt, denke ich, können wir davon sprechen, dass er einen Song gestohlen hat", so Parisers Ausführungen vor Gericht. Folgt man dieser Haltung, wäre wohl jeder durchschnittliche Konsument, der jemals eine MP3-Datei gegen Bezahlung heruntergeladen, eine CD gekauft hat und die Musik auf einen mobilen Player überspielt hat, inzwischen ein Krimineller.
Laut Pariser verdienten Musiklabels heute kein Geld mehr mit Touren, Radio oder Merchandising, was sie besonders anfällig für die negativen Auswirkungen von File-Sharing mache. Aufgrund der Piraterie sei Sony seit dem Jahr 2000 auf die Hälfte seiner ehemaligen Größe zusammengeschrumpft, so die Ansicht der Anwältin. Pariser hat offenbar eine sehr breite Definition für Diebstahl, wenn bereits das Rippen einer rechtmäßig erworbenen CD für sie darunter fällt. "Eine Kopie anzufertigen ist nur eine nette Umschreibung für das Stehlen von Musik." Die Sony-Fürsprecherin fordert damit, dass jeder, der eine CD gekauft hat, noch einmal extra für einen Download bezahlen soll, falls er den Titel gerne auf seinem mobilen MP3-Player abspielen möchte.
Ob sich Pariser im Eifer des Gefechts zu weit aus dem Fenster gelehnt hat oder Sony BMG tatsächlich diese Rechtsauffassung unterstützt und vertritt, bleibt vorerst noch offen. Bei Sony BMG Deutschland wollte man die Aussagen der Anwältin auf Nachfrage von pressetext jedenfalls nicht kommentieren. Fakt ist, dass Privatkopien in Deutschland rechtmäßig sein, wenn kein Kopierschutz dabei geknackt wird. Auch in den USA ist die Privatkopie durch Fair Use geregelt und gedeckt. Zumindest scheint Pariser aber keine starke Rückendeckung in der Musikindustrie zu genießen. Denn immerhin haben mittlerweile viele Labels von dem Kopierschutz DRM Abstand genommen oder beginnen umzudenken und setzen sich differenzierter mit den Themen Downloads, Kopien und File-Sharing auseinander.
(pte/mja)
(pte/mja)
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