Auch wenn ein Anwender sein System so konfiguriert hat, dass er lediglich über neue Windows-Updates informiert werden will, wurde dieses Update automatisch und ohne weiter gehende Benachrichtigung eingespielt. Lediglich im Systemereignis-Log fand sich ein Hinweis darauf.
Dies stellt laut Anwalt Thomas Feil aus Hannover möglicherweise einen Verstoß gegen den §303a StGB dar, der eine Veränderung von Daten unter Strafe stellt. Die Anzeige läuft gegen Unbekannt, da erst zu ermitteln wäre, ob die Microsoft Deutschland GmbH für die Eingriffe verantwortlich sei. Allerdings nennt Feil in seiner Anzeige Microsoft Deutschland bereits als möglichen Verdächtigen.
Sollte der Staatsanwalt derselben Meinung sein, könnte es interessant werden, denn Microsoft hat die heimlichen Veränderungen bereits zugegeben. Dann ist nur noch zu klären, ob es Rechtfertigungsgründe gibt, wie beispielsweise eine „mutmaßliche Einwilligung“. Diese kann laut Feil angesichts der vielen Beschwerden aber nicht vorgelegen haben.
(mha)
(mha)
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